Senioren und die „Neue Grundsteuer“
Der Seniorenbeirat der Stadt Pinneberg hat, im Rahmen seiner öffentlichen Sitzung am 18. Mai, das Thema „Neue Grundsteuer“ initiativ zum Gegenstand eines Vortrags gemacht, da seitens der Pinneberger Senioren ein großes Informationsdefizit besteht.
Bisher sind Angaben und Informationen nur im Internet verfügbar. Viele Senioren sind aber nicht in der Lage, diese Informationen abzufragen, da sie nicht über die dazu notwendigen Voraussetzungen in Form von Internet und entsprechenden Gerätschaften verfügen, bzw. mit dem Umgang digitaler Medien nicht oder nur wenig trainiert sind.
Um mehr Licht in diese Angelegenheit zu bringen, hat Herr Bischoff, Leiter des Fachdienstes Finanzen der Stadtverwaltung, detailliert zu diesem Thema referiert und Fragen beantwortet. Das Interesse der Pinneberger Senioren war so groß, dass der Ratssitzungssaal bis zur höchstzulässigen Personenzahl besetzt war und Interessenten sogar abgewiesen werden mussten.
Informationen dazu, die zu dieser doch recht aufwendigen Steuererklärung benötigt werden, sowie die entsprechenden Formulare, liegen derzeit noch nicht vor, sie sollen aber bis zum Beginn der Aktion am
1. Juli zur Verfügung stehen. Bis zum 31. Oktober hat dann jeder Eigentümer eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung das entsprechende Formular elektronisch, unter Verwendung des Steuerprogramms Elster, seinem zuständigen Finanzamt zu übermitteln. Eine Abgabe der Grundsteuererklärung in Papierform, soll nur in Ausnahmefällen möglich sein.
Wir danken ausdrücklich der Verwaltung der Stadt Pinneberg für ihre Unterstützung.
Der Seniorenbeirat wird sich dafür einsetzen, dass die Papierformulare den Pinneberger Senioren einfach zugänglich gemacht werden, damit auch digital nicht ausgerüstete Senioren in der Lage sind, ihren Verpflichtungen zur neuen Grundsteuer nachzukommen.
Klarstellung.
Diese Befragung anlässlich der Grundsteuerreform der Finanzbehörden steht in keinem Zusammenhang mit der momentan laufenden Befragung zum Zensus 2022, einer Erhebung des statistischen Landes- und Bundesamtes. Diese soll dazu dienen, den zukünftigen Wohnraumbedarf der Bevölkerung abschätzen zu können. Es werden dort ähnliche Fragen zu Haus und Wohnung gestellt, aber ein Datenaustausch zwischen den Behörden darf aus Gründen des Datenschutzes nicht stattfinden.
Über nachfolgenden Link können Sie sich über die Befragung anlässlich des Zensus 2022 informieren und sich die Fragen im Vorweg schon einmal ansehen, um die benötigten Informationen im Vorfeld zusammenzutragen.