Vorwort
Der Seniorenbeirat ist ein Gremium, das ausschließlich von Mitbürgern gewählt wird, die 60 Jahre oder älter sind.
Rechtsstellung und Aufgaben des Seniorenbeirates sind in der Satzung des Seniorenbeirates von 2020 festgelegt.
In der Geschäftsordnung von 2020 ist die Arbeitsweise festgelegt.
Der Seniorenbeirat hat 9 Mitglieder.
Die Sitzungen des Seniorenbeirates finden jeweils am 3. Mittwoch eines Monats statt.
Ort und Zeit finden Sie bitte unter Sitzungstermine.
Die Sitzungen sind öffentlich, alle Senioren der Gemeinde sind eingeladen, ihre Belange zu diskutieren und Vorschläge zu unterbreiten.
Der Beirat vertritt die Belange seiner Wählerschaft in der Öffentlichkeit und gegenüber der Stadt in seniorenrelevanten Fragen. Er hat ein Rede- und Vorschlagsrecht und kann im Rahmen seiner Zuständigkeit Anträge in den Ausschüssen und in der Ratsversammlung stellen.
Karl Heinz Schack †